Die Krankenzusatzversicherung bietet optimalen Schutz

In den vergangenen Jahren waren im Gesundheitswesen immer wieder neue Einschnitte durch verschiedene Gesundheitsreformen zu spüren. Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss zahlreiche Leistungen aus eigener Tasche zahlen oder auf diese gänzlich verzichten. An dieser Stelle setzt die Krankenzusatzversicherung an, die es auch gesetzlich Versicherten ermöglicht, die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung für sich zu nutzen. Dabei können unterschiedliche Tarife gewählt werden, die verschiedene Leistungen beinhalten.

Die wichtigsten Leistungen der Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung kann in verschiedenen Bereichen gewählt werden. Sie wird meist in Einzelpolicen angeboten, etwa für den Zahnersatz, die Erstattung der Kosten für Sehhilfen, die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder das Krankentagegeld, um nur einige Beispiele zu nennen.

Gesetzlich Versicherte, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, sollten aus diesem Grund prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich brauchen. Denn jede zusätzlich abgesicherte Leistung ist mit Kosten verbunden. Wer also auf die Chefarztbehandlung verzichten kann, muss diese Leistung nicht im Rahmen der Krankenzusatzversicherung absichern.

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Die Kosten der Krankenzusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und können genauso stark variieren, wie es bei der privaten Krankenvollversicherung der Fall ist. Abhängig ist die Beitragshöhe einerseits von der Wettbewerbssituation der Anbieter, aber auch von persönlichen Faktoren, wie Alter, Geschlecht und allgemeinem Gesundheitszustand des Versicherten.

Weiterhin richten sich die Kosten nach dem gewählten Tarif und den beinhalteten Leistungen. Wer eine Krankenzusatzversicherung für das Krankentagegeld absichert, kann hierbei die finanzielle Lücke schließen, die entsteht, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen eingestellt wird. Allerdings sollte das Krankentagegeld dann auch erst ab dem 42. Tag der Erkrankung beantragt werden, da hierdurch die Kosten deutlich sinken.

Wichtig ist vor allen Dingen, dass die Gesundheitsfragen, die bei der Beantragung der Krankenzusatzversicherung gestellt werden, wahrheitsgemäß beantwortet werden. Findet die Versicherung im Schadensfall heraus, dass hier unwahre oder nicht vollständige Angaben gemacht wurden, so kann der Versicherungsschutz erlöschen.

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