Basisschutz durch die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Privatpersonen. Sie sichert alle Gegenstände, die sich innerhalb des Haushalts befinden, gegen unterschiedlichste Risiken ab. Hierzu zählen Schäden, die durch Leitungswasser, etwa bei einem Rohrbruch, durch Einbruch und Diebstahl, durch Vandalismus, durch Feuer, Blitzeinschlag oder Überspannung entstanden sind. Allerdings unterscheiden sich die Tarife sehr deutlich, so dass genau überprüft werden muss, wann die Versicherung im Einzelfall aufkommt.

Was die Hausratversicherung absichert

Die Hausratversicherung sichert alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände ab. Dazu zählen auch Bargeld oder andere Wertgegenstände. Einzig Antiquitäten und sehr wertvolle Gemälde müssen gesondert in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Die Hausratversicherung bietet zusätzlich gegen einen Aufpreis die Absicherung gegen Überspannungsschäden, die in jedem Fall in Anspruch genommen werden sollte. Denn durch eine Überspannung entstehen deutlich mehr Schäden, als durch einen direkten Blitzeinschlag, der im Basisschutz bereits enthalten ist.

Versicherungssummen und Vertragslaufzeiten der Hausratversicherung

Die Versicherungssummen in der Hausratversicherung werden in der Regel pauschal vereinbart. Hierbei erfolgt die Berechnung der Summe anhand der bewohnten Quadratmeter. Pro Quadratmeter wird meist ein Betrag von 650 Euro Versicherungssumme festgelegt, damit verzichten die Versicherer dann auch auf den Einwand der Unterversicherung. Ebenfalls kann die Versicherungssumme nach Vereinbarung gewählt werden, hierbei besteht jedoch die Gefahr einer Unter- oder Überdeckung. Im Falle der Unterdeckung zahlt die Versicherung nur den anteiligen Schaden, bei der Überdeckung sind die Kosten zu hoch, da nur der tatsächliche Schaden ersetzt wird.

Die Hausratversicherung wird meist mit Laufzeiten von einem, drei oder fünf Jahren abgeschlossen, sehr selten auch über zehn Jahre. Sie bedingt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Erstmals kann der Zehn-Jahres-Vertrag nach fünf Jahren gekündigt werden, danach jeweils nach Ablauf eines weiteren Jahres. Außerordentliche Kündigungen sind beispielsweise bei der Zusammenlegung zweier Haushalte und der damit einhergehenden Doppelversicherung, aber auch im Schadensfall, wenn beide Vertragsparteien zustimmen, möglich.

Back