Die Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar

Für eindeutig als Wohngebäude deklarierte Immobilien sollte jeder Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie wird allerdings oftmals mit der Hausratversicherung verwechselt, was jedoch nicht zutreffend ist. Während die Hausratversicherung lediglich die beweglichen Gegenstände im Gebäude, also den Hausrat, absichert, steht die Wohngebäudeversicherung für den Schutz des Gebäudes und alle fest mit ihm verbundenen Dinge ein.

Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung wird meist als verbundene Versicherung angeboten. Dabei werden die Risiken Feuer, Leitungswasser und Sturm eingeschlossen. Zudem sind neben dem eigentlichen Gebäude auch Nebengebäude mit versichert, wie Hundehütten, Geräteschuppen, Carports, Garagen und Co. Diese müssen allerdings explizit in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden, damit der Schutz gewährleistet ist. Weiterhin sind fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, wie eine Einbauküche, im Versicherungsschutz enthalten.

Optional können die Versicherungsnehmer auch die Elementarschadenversicherung mit in die Wohngebäudeversicherung integrieren, so dass sie zusätzlich vor Hochwasser, Erdbeben und Co. geschützt sind. Hierfür muss jedoch mit einem Aufpreis gerechnet werden.

Beiträge für die Wohngebäudeversicherung

Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung errechnen sich je nach Tarif, Leistungsumfang und Lage des Objekts. Der genaue Standort einer Immobilie ist insbesondere für die Elementarschadenversicherung von Bedeutung. Denn hier gibt es verschiedene Risikozonen, die unterschiedliche Beiträge mit sich bringen. Zu beachten ist, dass in sehr stark von Hochwasser betroffenen Regionen keine Versicherung gegen dieses Risiko angeboten wird.

Die Beiträge werden von den Versicherungsgesellschaften regelmäßig angepasst, da der gleitende Neuwert des Gebäudes versichert ist. Hierbei erfolgt die Auszahlung des Zeitwerts im Schadensfall, die Differenz zum Neuwert wird erst dann ausgezahlt, wenn der Wiederaufbau bzw. die Sanierung des Gebäudes in Angriff genommen wird. Durch die automatische Dynamik können sich die Versicherungsnehmer sicher sein, dass keine Unterversicherung in der Wohngebäudeversicherung vorliegt, was wichtig für den Schadensfall ist. Deshalb sollte die Dynamik auch nur in Extremfällen ausgeschlagen werden. Im Übrigen verlangen viele Banken für kreditfinanzierte Immobilien eine bestehende Wohngebäudeversicherung, um das Darlehen abzusichern.

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